In der Tradition, die Dr. Peter Färber in der Kanzlei hinterlassen hat, verbleiben sein hervorragender Ruf als einer der in Deutschland bekanntesten Anwälte im Bereich des Arbeitsrechts sowie insbesondere sein hohes Ansehen als Fachmann im Bereich Kollektivrecht.
Dem fühlen wir uns weiterhin verpflichtet.
Jeder Mandant und jedes Mandat sind individuell. Wir verstehen uns als echte Dienstleister. Wir beraten, betreuen und begleiten unsere Mandanten, und zwar verständlich und pragmatisch. Dabei haben wir Fingerspitzengefühl für die Situation, professionellen Kampfgeist für die Sache und im Team eine insgesamt weit über 100-jährige Erfahrung in allen Facetten des Arbeitsrecht.
Dabei ist es unser Anspruch, unseren Mandanten und ihren Interessen vollständig gerecht zu werden.